Personen, Organisationen und Vereine, die Angebote für Kinder und Jugendliche gestalten, wie das Singen in einem Chor, tragen eine große Verantwortung, dass Kinder und Jugendliche körperlich und seelisch unversehrt bleiben. Werden Kinder vernachlässigt oder erfahren psychische, physische oder sexuelle Gewalt, spricht man von Kindeswohlgefährdung. Der Sächsische Chorverband sieht es als seine Pflicht, Kinder und Jugendliche in diesem Sinne/vor Kindeswohlgefährdung zu schützen. Dazu gehören präventive Maßnahmen gegen körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt sowie gegen alle Formen der Diskriminierung, die in Form eines Kinderschutzkonzeptes zusammengefasst werden. Unerlässlich ist auch eine Sensibilisierung für das Thema Kinderschutz und eine Handlungssicherheit bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
Vom 12. bis 17. Februar 2023 (in der ersten Woche der Sächsischen Winterferien) findet das 48. Sächsische Chorleitungsseminar in Freiberg statt. In fünf Kursen bieten wir Chorleiter*innen und solchen, die es werden wollen, die Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung an: Beginnerkurs, Grundkurs, Aufbaukurs, Kurs Geistliche Chormusik und Kurs Männerchor.
Chorgesang ist zeitgemäß, verbreitet Lebensfreude und macht einfach Spaß. Über 8000 Laien-Chorsängerinnen und Chorsänger in Sachsen, die in den über 260 Chören unseres Chorverbandes singen, können Ihnen davon berichten.
Wir möchten Ihnen das wunderbare Gefühl des miteinander Singens vermitteln. Besuchen Sie unsere Chöre dazu beispielsweise hier in der Rubrik »Mitgliedsvereine« und erleben Sie in unseren Rubriken »Aktuelles« und »Verbandszeitschrift unisono« unser Verbandsleben. Sollten Sie Mitglied werden wollen, dann werden Sie in der Rubrik »Regionalverbände« schnell Ihre Ansprechpartner vor Ort finden.
Wir freuen uns auf Sie: Als Mitglied in einem unserer Chöre, als Mitgliedschor und als Zuhörer und Gast auf den Konzerten unserer Chöre.
Viva la musica!
Der anhaltende Krieg in der Ukraine und das Leid vieler unschuldiger Menschen erschüttert und bewegt uns. Und vielen ist es ein Bedürfnis, ihre Solidarität und ihre Unterstützung auszudrücken.
Vielerorts finden in diesen Tagen Solidaritätsbekundungen statt, teils auch (mit)organisiert von unseren Sängerinnen und Sängern, unseren Chöre und Ensembles der Laien-, semi- und professionellen Musik- und Chorszene sowie von Kunst- und Kulturschaffenden. Wir möchten Sie hier auf diese Veranstaltungen aufmerksam machen.
Gern veröffentlichen wir auch Ihre Aktion in Sachsen.
Die Frist für die Beantragung des Soforthilfe-Zuschusses »Härtefälle Kultur« wurde bis zum 20. November 2021 verlängert. Damit kann der Liquiditätsbedarf für das gesamte Jahr 2021 geltend gemacht werden. Beantragt werden kann für die Jahre 2020 und 2021 ein Zuschuss bis zu 10.000 Euro, in begründeten Fällen bis 50.000 Euro.
Für weitere Informationen hier klicken.
Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20
09111 Chemnitz