Ab Freitag, dem 4. März 2022 ist Laienchören das Proben unter den Bedingungen von 3G möglich.
Das heißt, Laienchöre dürfen zu den Proben geimpfte, genesene sowie getestete Personen mit tagesaktuellem negativem Testergebnis zulassen.
Eine Kontrolle der Nachweise ist nach wie vor erforderlich. Eine Kontakterfassung ist nicht vorgeschrieben.
Ungeachtet aller Lockerungen empfehlen wir, dass sich alle an einer Chorveranstaltung Teilnehmenden testen. Dies trägt zu einer deutlichen Verminderung des Risikos von Ansteckungen während der Probe bei, insbesondere in Anbetracht der nach wie vor hohen Zahl an Neuinfektionen.
Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20
09111 Chemnitz