Ab heute, Freitag, 14. Januar 2022, ist Chorsingen in Sachsen unter 2G+ möglich. Der Freistaat Sachsen hat den Teil-Lockdown aufgehoben. Die neue Corona-Schutzverordnung ist ab heute bis zum 6. Februar gültig.
Diese ermöglicht die Wiederaufnahme des Probenbetriebes für Chöre. Unter den Bedingungen von 2G+ können Chöre wieder singen, wenn:
Auch Konzerte sind unter diesen Bedingungen wieder möglich, allerdings mit der Einschränkung, dass lediglich 50 Prozent der Kapazität des Raumes genutzt werden dürfen, maximal aber 500 Personen zugelassen sind.
Wir freuen uns sehr, dass die neue Verordnung die Wiederaufnahme des Chorlebens im Freistaat ermöglicht, mahnen aber auch zur Vorsicht! Es liegt in unser aller Verantwortung dafür zu sorgen, dass Chorproben nicht als Risikoveranstaltungen betrachtet werden.
Bitte achten Sie auf eine strikte Einhaltung der Hygienevorgaben.
Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20
09111 Chemnitz