27.10.2020

SCV empfiehlt, Präsenzproben einzustellen

Wir stehen in Verantwortung für unsere Sänger*innen und Chorleiter*innen 
sowie gegenüber deren Angehörigen und unserem Publikum

Als erster Chorverband empfiehlt der Sächsische Chorverband (SCV) seinen Mitgliedschören angesichts steigender Covid-19-Infektionen in allen Regionen Sachsens und in Deutschland, bis auf Weiteres die Präsenzproben einzustellen. „Wir haben uns mit dieser Entscheidung sehr schwergetan“, erklärt Luise Neuhaus-Wartenberg, Präsidentin des Sächsischen Chorverbandes, in einem Schreiben an die Vorstände der Chorvereine, an die Chorleiter*innen und an die Chorsänger*innen des Verbandes.

Symbolfoto.

Foto: Doc Winkler

Als erster Chorverband empfiehlt der Sächsische Chorverband seinen Mitgliedschören angesichts steigender Covid-19-Infektionen in allen Regionen Sachsens und in Deutschland, bis auf Weiteres die Präsenzproben einzustellen. „Wir haben uns mit dieser Entscheidung sehr schwergetan“, erklärt Luise Neuhaus-Wartenberg, Präsidentin des Sächsischen Chorverbandes, in einem Schreiben an die Vorstände der Chorvereine, an die Chorleiter*innen und an die Chorsänger*innen des Verbandes. Doch vor dem Hintergrund erster bekannt gewordener Infektionsfälle in Chören im thüringischen Altenburg sowie in Dresden und Eilenburg habe sich das Präsidium des Sächsischen Chorverbandes in Verantwortung für die Gesundheit seiner Mitgliedsvereine, den Familien und Angehörigen der Chormitglieder*innen sowie der Öffentlichkeit zu dieser schmerzhaften Empfehlung veranlasst gesehen.

 

„Wir haben uns hierzu mit dem Sächsischen Musikrat verständigt, innerhalb unserer Gremien die Entscheidung umfassend diskutiert und abgewogen. Wir sehen keine Alternative zu ihr“, so Luise Neuhaus-Wartenberg. „Bis jetzt gibt es noch keine Allgemeinverfügung, die ein gemeinsames Proben von Chören untersagt. Wir wissen auch, dass unsere Chöre in den zurückliegenden Wochen ihre erarbeiteten Hygienekonzepte stringent eingehalten und alle Regeln zur Vermeidung von Infektionen versucht haben, bestmöglich zu befolgen“, dankt die SCV-Präsidentin den sächsischen Laienchören für ihr umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln. „Trotzdem empfinden wir als Präsidium des Sächsischen Chorverbandes eine große Verantwortung unseren Mitgliedern gegenüber, aufeinander acht zugeben, solidarisch miteinander zu sein, vor allem weil es um unser aller Gesundheit geht.“ 

 

Gerade in der Vorweihnachtszeit habe der Chorgesang traditionell als Kulturgut seine Hochzeit – für die Chorsänger*innen genauso wie für das Publikum. „Wir wussten, dass die diesjährige Adventszeit mit ihren vielen Chorkonzerten anders werden würde als wir es gewohnt waren. Wir als Verband und Sie als Chöre hatten sich darauf eingestellt und bereits alternative Konzepte entwickelt. Als Chorverband haben wir digitale Chor-Projekte als kleinen Trost und Ausgleich für ausgefallene Konzerte angeschoben, das traditionsreiche Gewandhaussingen sächsischer Chöre in einer Corona-Version vorbereitet. Wir müssen in diesen Tagen die Situation auf Grund der Entwicklungen schweren Herzens neu bewerten.“ 

 

Das Wichtigste aber sei jetzt, gesund zu bleiben und Chorsänger*innen, ihre Angehörigen und das Publikum nicht unnötig zu gefährden, bittet die Präsidentin des Sächsischen Chorverbandes, Luise Neuhaus-Wartenberg, die Chorvereine des Verbandes um Solidarität, Augenmaß und Verantwortung. „Wir hoffen sehr, dass wir bald wieder unbeschwerter miteinander musizierenkönnen und uns persönlich begegnen dürfen, ohne uns zu gefährden. Halten Sie durch, kommen Sie gut durch diese Zeit, bleiben Sie vor allem gesund und uns und dem gemeinsamen Singen gewogen. Wir sehen und hören uns!“ 

 

Chören, die dennoch weiter proben möchten, bittet das Präsidium des Sächsischen Chorverbandes inständig, die Entwicklungen in ihren Städten, Gemeinden und Landkreisen zu beachten und die geltenden Abstands-, Hygiene- und Lüftungsregeln einzuhalten.


Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20

09111 Chemnitz

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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