Montage: Doc Winkler
Ein Muster für ein Hygienekonzept zur Durchführung von eingeschränkten Chorproben während der SARS-CoV-2-Pandemie hat das Präsidium des Sächsischen Chorverbandes den Vorständen der Chorvereine zur Verfügung gestellt. Dieses können Chöre zur Erstellung eines eigenen Konzeptes anpassen und nutzen. Um in dem vorgegebenen Rahmen proben zu können, müssen Chorvorstände ein Hygienekonzept erarbeiten und für dessen Einhaltung sorgen. Dieses muss zwar nicht ausdrücklich von den örtlichen Gesundheitsämtern genehmigt, auf Verlangen muss es bei entsprechenden Kontrollen den Behörden jedoch vorgelegt werden. Auch über mögliche Proben entscheiden die Chorvorstände, Chorleiter und Chorsängerinnen letztlich selbst. Das Präsidium des Sächsischen Chorverbandes empfiehlt in Abstimmung mit den zuständigen sächsischen Staatsministerien zu einem vorsichtigen und verantwortungsvollen Umgang beim gemeinsamen Singen. Nach Möglichkeit sollten Chorproben aktuell insbesondere nicht in geschlossenen Räumen stattfinden. Es sind zudem die im Musterkonzept enthaltenen Abstandsregeln einzuhalten. „Wir hoffen, dass auf Basis des Hygienekonzeptes ein schrittweiser Wiedereinstieg in das gemeinsame Singen und Musizieren möglich wird“, so Daniel Kernchen, Geschäftsführer des Sächsischen Chorverbandes.
Das Muster des Hygienekonzeptes kann hier direkt oder hier heruntergeladen werden.
Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20
09111 Chemnitz
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.