05.06.2020

Chorproben mit Hygienekonzept sind möglich

Chöre sollten verantwortungsvoll im Interesse ihrer Sänger*innen entscheiden

Chorproben sind unter Anwendung eines Hygienekonzeptes in Sachsen grundsätzlich erlaubt. Das ergab eine Rechercheanfrage der »unisono«-Redaktion für die sich in Produktion befindliche neue Ausgabe 02 I 2020 im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 

 

Unter dem Motto »Wir-halten-zusammen-Singen« trafen sich Chorsänger*innen und singende Bürger seit Mitte Mai bereits vier Mal auf dem Großenhainer Hauptmarkt zum gemeinsamen Singen. Die Organisatoren hatten ein Hygienekonzept entwickelt und mit der Stadt abgestimmt. Gesungen wurde mit Abstand und Maske. Mit dabei waren auch Petra Richter (rechts im Bild) und Dana Förster vom Eltern/Lehrer/Ehemaligen-Chor Großenhain. Foto: Doc Winkler

Chorproben sind unter Anwendung eines Hygienekonzeptes in Sachsen grundsätzlich erlaubt. Das ergab eine Rechercheanfrage der »unisono«-Redaktion für die sich in Produktion befindliche neue Ausgabe 02 I 2020 im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auf Basis des in Vorbereitung befindlichen Beitrages zur Situation der Chöre in Sachsen unter den Bedingungen der Corona-Verordnungen hat heute die Geschäftsführung des Sächsischen Chorverbandes e. V. die Vorstände der Mitgliedschöre entsprechend in einem Schreiben unterrichtet. Vordergründig wichtig sei es jedoch, bei den Entscheidungen über die Durchführung der Chorproben, „die Gesundheit der Chormitglieder bestmöglich zu schützen“, heißt es in dem Schreiben. Dies sei um so wichtiger, wenn die Mehrheit der Chormitglieder den vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen angehören. „Die Entscheidung, wieder Chorproben durchzuführen, muss jeder Chor für sich selbst treffen. Wir empfehlen dazu eine ergebnisoffene Diskussion mit den Chormitgliedern“, heißt es in dem Schreiben weiter.

 

Nach Angaben des Sozialministeriums sei das „Singen im Chor ein sensibler Bereich. Es gilt daher in Sachsen, sich zwingend an die Hygienevorschriften zu halten.“ Das Ministerium verweist hier beispielhaft auf die Hygienehinweise der Unfallversicherung für den Probenbetrieb Bühne und Studios (http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/BuehnenuStudios_Probenbetrieb.pdf?__blob=publicationFile&v=8; eine aktualisierte Ausgabe findet sich unter Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich: Proben- und Vorstellungsbetrieb"). „Chöre müssen ein Hygienekonzept erstellen und auf Verlangen vorlegen. Es muss jedoch nicht vom zuständigen Gesundheitsamt vor (Wieder-)Aufnahme des Probenbetriebs genehmigt werden. Eine gesonderte Allgemeinverfügung für Chöre ist nicht vorgesehen“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit.

 

Das Präsidium des Sächsischen Chorverbandes e. V. wird auf seiner Sitzung am kommenden Mittwoch (10. Juni 2020) das den Chorvorständen bereits zugeschickte Muster für ein Hygienekonzept nochmals anpassen und eine Vorlage für ein Chorprobenprotokoll ergänzen. Die ergänzten Unterlagen gehen den Vorständen der Mitgliedschöre danach zu.

 

In seinem Schreiben bittet die Geschäftsführung des Sächsischen Chorverbandes e. V. die aktuelle Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Freistaates Sachsen bei den Entscheidungen zur Chorarbeit zu beachten und einzuhalten (Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19; Allgemeinverfügung - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus).


Sächsischer Chorverband e.V.
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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