Gewandhaussingen sächsischer Chöre
Das Gewandhaussingen sächsischer Chöre, als Jahresabschlusskonzert des Sächsischen Chorverbandes e.V., ist die repräsentative Veranstaltung des Sächsischen Chorverbandes e.V. Es ist Höhepunkt und Abschluss der alljährlichen Konzertsaison und eine Veranstaltung mit Chören aus ganz Sachsen für Konzertbesucher aus ganz Sachsen und aus den angrenzenden Bundesländern. Mit dieser Veranstaltung demonstrieren die sächsischen Chöre einem breiten Publikum ihre Vielfalt.
Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Teile, das Foyersingen und das anschließende Festkonzert. Das Foyersingen ist ein Wandelkonzert und dauert 80 Minuten. An drei verschiedenen Stellen im Foyer des Gewandhauses treten parallel insgesamt 12 Chöre mit einem jeweils 20-minütigen Programm auf. Anschließend beginnt das ca. zweistündige Festkonzert im Großen Saal des Gewandhauses, bei dem die Foyerchöre auf dem Emporen Platz nehmen und gemeinsam mit den Festkonzertchören drei gemeinsame Titel singen, den letzten davon zum Abschluss des Konzertes und zusammen mit dem Publikum.
Eine Ausschreibung erfolgt jährlich in „Unisono“, der Verbandszeitschrift des Sächsischen Chorverbandes e.V. Bewerben können sich alle Mitgliedschöre. Die vier Chöre, die das Festkonzert gestalten, werden durch Einladung des Präsidiums des Sächsischen Chorverbandes e.V. gewonnen. Voraussetzung hierfür ist ein hohes Leistungsniveau.
Für viele der teilnehmenden Chöre ist das Adventssingen der Höhepunkt ihrer musikalischen Arbeit, da sie in einem der wichtigsten und bekanntesten Konzertgebäude Deutschlands vor einem großen Publikum singen können. Als Gegenleistung verpflichten sie sich, ein qualitativ hochwertiges Programm vorzubereiten und die drei gemeinsamen Titel, deren Noten ihnen im Sommer zugesandt werden, auftrittsreif einzustudieren.
Die künstlerische Vorbereitung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe des unter der Leitung des Verbandschorleiters Detlef Schneider, Chordirektor ADC, in Abstimmung mit dem Präsidium des Sächsischen Chorverbandes e.V. Sie umfasst u.a. folgende Aufgaben: Auswahl der teilnehmenden Chöre (als Vorschlag zur Beschlussfassung), Auswahl der gemeinsamen Titel (teilweise mit eigenen Bearbeitungen) und Kontrolle der von den Chören eingereichten Programmvorschläge hinsichtlich ihrer Eignung für die Jahreszeit bzw. das Kirchenjahr.
Die Chorleiter erhalten keine Honorare, sondern lediglich Aufwandsentschädigungen. Trotz ständig steigender Mieten im Gewandhaus bleiben die Eintrittspreise stabil bei verträglichen Preisen von 8, 10 und 12 Euro bzw. 4, 5 und 6 Euro (Ermäßigung), so dass sich auch jener Teil der Bevölkerung, dem die Preise im Gewandhaus normalerweise zu hoch sind, einen Konzertbesuch dort leisten kann.
